Wanderwoche, Rundreise, Standort-Reisen, Gruppenreisen
1. ABSCHLUSS DES REISEVERTRAGS
1.1. Mit der Buchung (Reiseanmeldung) bietet der Kunde dem Reiseveranstalter - stupor-mundi-tours - den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Grundlage dieses Angebots sind die Reiseausschreibung und die ergänzenden Informationen des Reiseveranstalters für die jeweilige Reise.
1.2. Die Buchung kann schriftlich, auf elektronischem Weg per Email, telefonisch oder mündlich erfolgen.
1.3. Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Annahmeerklärung des Reiseveranstalters zustande. Sie bedarf keiner bestimmten Form. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss wird der Reiseveranstalter dem Kunden eine schriftliche Reisebestätigung per Email übermitteln.
2. BEZAHLUNG
2.1. Reiseveranstalter dürfen Zahlungen auf den Reisepreis vor Beendigung der Reise nur fordern oder annehmen, wenn dem Kunden der Sicherungsschein übergeben wurde.
2.2. Nach Vertragsabschluss wird eine Anzahlung in Höhe von 20 % des Reisepreises zur Zahlung fällig, die innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Rechnung zu bezahlen ist. Die Restzahlung wird 30 Tage vor Reisebeginn und ohne weitere Aufforderung fällig.
2.3. Leistet der Kunde die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, so ist der Reiseveranstalter berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Reisevertrag zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittskosten gemäß Ziffer 5.3. zu belasten.
3. LEISTUNGEN
3.1. Die von stupor-mundi-tours zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus den Ausschreibungen des jeweiligen Angebotes auf der Homepage, oder denen im Reisevertrag enthaltenen Angaben.
3.2. stupor-mundi-tours weist darauf hin, dass bei Wander- und Rundreisen Abweichungen von den Wanderzielen, der Reiseroute und andere Änderungen notwendig sein können, insbesondere aufgrund von Bedingungen, auf die der Veranstalter keinen Einfluss hat, wie Wetter, Straßenverhältnisse u.a.
3.3. Falls eine Reise mit Halbpension ausgeschrieben ist, beginnt die angegebene Verpflegung mit dem ersten Abendessen und endet mit dem Frühstück am letzten Tag, sofern unter der Rubrik Leistung nichts anderes aufgeführt ist.
4. LEISTUNGS- UND PREISÄNDERUNGEN
4.1. Änderungen wesentlicher Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und vom Reiseveranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen
4.2. Der Veranstalter verpflichtet sich, den Reisenden notwendige und wesentliche Änderungen der Leistungen unverzüglich mitzuteilen.
4.3. Sofern sich die Kosten für Leistungen, die der Veranstalter nicht selbst erbringt, insbesondere Transportleistungen, nach Vertragsabschluss nachweislich erhöhen, kann der Veranstalter den Reisepreis bis 20 Tage vor Reisebeginn bis 8% erhöhen.
4.4. Sofern für einen Reisenden angesichts der Änderung ein Festhalten am Reisevertrag unzumutbar ist, kann er vom Vertrag zurücktreten. In diesem Fall hat der Reisende diese Erklärung unverzüglich nach der Mitteilung der Änderung schriftlich unter kurzer Benennung der Gründe, die zur Unzumutbarkeit führen, abzugeben.
5. RÜCKTRITT DURCH DEN REISENDEN
5.1. Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurückzutreten. Der Rücktritt ist gegenüber dem Reiseveranstalter schriftlich zu erklären.
5.2. Tritt der Reisende vor Reiseantritt zurück, so verliert der Reiseveranstalter den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann der Reiseveranstalter eine angemessene Entschädigung verlangen.
5.3. Der Reiseveranstalter behält sich vor, eine individuell berechnete Entschädigung zu fordern, dessen Höhe sich nach dem Reisepreis abzgl. des Wertes der vom Reiseveranstalter ersparten Aufwendungen richtet. Diese ist zeitlich gestaffelt und wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung des Kunden wie folgt berechnet:
5.4. Ist der Reiseveranstalter in Folge eines Rücktritts zur Rückerstattung auf den Reisepreis verpflichtet, hat er diese unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rücktrittserklärung zu leisten.
5.5. In Absprache besteht die Möglichkeit, einen Ersatzpartner zu gleichen Bedingungen zu stellen.
5.6. Der Veranstalter empfiehlt dem Kunden eine Reiserückritts-Versicherung.
6. UMBUCHUNGEN
Ein Anspruch des Kunden nach Vertragsabschluss auf Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseprogramms oder der Unterkunft besteht nicht. Wird auf Wunsch des Kunden dennoch eine Umbuchung vorgenommen, kann der Reiseveranstalter bis 45 Tage vor Reiseantritt ein Umbuchungsentgelt von 50 Euro pro Teilnehmer erheben.
7. RÜCKTRITT DURCH STUPOR MUNDI TOURS
7.1. Ist in der Reiseausschreibung oder in sonstigen Unterlagen, die Vertragsinhalt geworden sind, eine Mindestteilnehmerzahl festgelegt, so kann der Reiseveranstalter bis 21 Tage vor Reiseantritt vom Reisevertrag zurücktreten, falls die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird.
7.2. Wird die Reise aus diesem Grund nicht durchgeführt, erhält der Kunde falls möglich ein Alternativ-Angebot aus dem stupor-mundi-tours Programm, oder er erhält die auf den Reisepreis geleisteten Zahlungen unverzüglich zurück.
7.3. Bei einem Rücktritt aus oben genanntem Grund übernimmt der Reiseveranstalter keine Erstattung der Kosten für Flüge, Mietwagen und Sonstiges, was der Kunde außerhalb des Leistungsangebotes des Veranstalters erworben hat.
7.4. Der Reiseveranstalter kann den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Kunde ungeachtet einer Abmahnung des Reiseveranstalters nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt der Reiseveranstalter, so behält er Anspruch auf den Reisepreis.
8. MITWIRKUNGSPFLICHT DES KUNDEN
8.1. Wird die Reise nicht frei von Reisemängeln erbracht, kann der Reisende Abhilfe verlangen. Soweit der Reiseveranstalter in Folge einer schuldhaften Unterlassung der Mängelanzeige nicht Abhilfe schaffen konnte, kann den Reisende weder Minderungsansprüche nach § 651m BGB noch Schadensersatzansprüche nach § 651n BGB geltend machen.
8.2. Der Kunde ist verpflichtet, seine Mängelanzeige unverzüglich der Reiseleitung am Urlaubsort zur Kenntnis zu geben.
9. AUSSCHLUSS VON ANSPRÜCHEN UND VERJÄHRUNG
Ansprüche nach § 651i BGB hat der Kunde gegenüber dem Reiseveranstalter geltend zu machen. Ansprüche des Kunden wegen Reisemängeln verjähren in zwei Jahren. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, der dem Tag des vertraglichen Reiseendes folgt.
10. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG
Die vertragliche Haftung des Reiseveranstalters für Schäden, die nicht Körperschäden sind und nicht schuldhaft herbeigeführt wurden, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Möglicherweise darüber hinaus gehende Ansprüche nach internationalen Übereinkünften oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften bleiben von der Beschränkung unberührt.
11. KÖRPERLICHE ANFORDERUNGEN
11.1. Die Angaben zu den körperlichen Anforderungen der Wanderungen erfolgen grundsätzlich nach bestem Wissen, aber ohne Gewähr, da solche Angaben nicht nur subjektiven Einschätzungen unterworfen sind, sondern auch durch äußere Umstände, wie vor allem Wetterbedingungen, stark beeinflusst werden.
11.2. Der Reisende wird darauf hingewiesen, daß er beim Wandern zu Umsicht und Eigenverantwortung verpflichtet ist.
12. DATENSCHUTZ
Die im Zusammenhang mit der Reise erfassten Daten der Reiseteilnehmer werden ausschließlich zur Durchführung der Reise und zur Kundenbetreuung verwendet.
13. SONSTIGES
13.1. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages einschließlich dieser Reisebedingungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.
13.2. Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und dem Reiseveranstalter findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
Veranstalter: stupor-mundi-tours - Ellen Holetzke
Leipziger Ring 18, D-63150 Heusenstamm, Tel. 0039-3203717123, DE 179466657